Mittwoch, 16. März 2011

Polizeigewalt bleibt ungestraft

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Pressemitteilung Ballkult vom 15.03.

Polizeigewalt bleibt in Hamburg unbestraft

In den letzten Tagen haben vielen Menschen, die nach dem Überfall der BFE Eutin auf das Jolly Roger nach dem Schanzenfest 2009 Anzeige erstattet haben, Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass eine Anklage gegen Polizeibeamte nicht erhoben wird.

Als Begründung wurde angeführt, dass das polizeiliche Vorgehen rechtmäßig war, um Straftaten zu verhindern.

Es wäre übertrieben zu sagen, dass uns diese Entscheidung überrascht, passt sie doch in die Strategie von Polizei und Justiz, die Opfer zu Tätern zu machen. (In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Vorkommnisse nach dem ausgefallenen Derby, als die Polizei nichts gegen die Angriffe von hsv-Fans auf das Jolly Roger unternahm, dann aber umso entschiedener gegen Menschen vorging, die sich vor dem Jolly Roger zum Schutz des Ladens versammelt hatten.)

Interessant ist aber, dass Menschen, die Anzeigen stellen möchten, zukünftig eine umfassende Würdigung der Gesamtsituation vornehmen müssen und nicht einfach eine gegen sie begangene Straftat anzeigen dürfen, in dem Vertrauen, dass die Justiz dann unvoreingenommen ermittelt. Oder wie dürfen wir verstehen, dass „der Mandat unglaubhaft ist, da er die polizeifeindlichen Aktionen vollständig ausblendet“ (sinngemäßes Zitat).

Auch folgende Anmerkung überrascht uns sehr:

„Nach etwa 30 Sekunden verließen die Beamten der BFE wieder das Lokal, um sich nicht weiter der durch das Pfefferspray mittlerweile erheblich beeinträchtigen Raumluft auszusetzen und den sich innerhalb der Räumlichkeiten aufhaltenden Personen die Gelegenheit zu geben, ihrerseits die Lokalität zu verlassen.“

Es überrascht nicht so sehr die Tatsache, dass die BFE-Beamten es in der von ihnen verursachten Pfefferspray-Wolke nicht länger aushielten – eher die Behauptung, dass auch den Gästen die Gelegenheit gegeben werden sollte, wieder etwas Sauerstoff zu atmen. Vorhandene Videos belegen ziemlich deutlich, dass entsprechende Versuche der Gäste mit massivem Wasserwerferbeschuss auf die Eingangstür beantwortet wurden.

Über das weitere Vorgehen beraten die Betroffenen nun mit ihren Anwälten. Es ist aber erschreckend, dass wieder einmal alle Statistiken bestätigt werden, die belegen, dass Gewalt durch Polizeibeamte straffrei bleibt. Wir würden uns wünschen, dass die Justiz mit dem selben Eifer gegen Polizeibeamte ermittelt, den sie an den Tag legt, wenn es um Menschen geht, die Fußwege mit Kreide bemalen (siehe Oz-Prozess).

Uns bleibt nur, unsere Hoffnung in die neue Regierung zu setzen. Gegen den Korpsgeist der Polizei wird sie nicht viel ausrichten können, aber vielleicht unternimmt sie endlich ernsthafte Schritte, um die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten einzuführen (die in Berlin problemlos funktioniert) und wieder eine unabhängige (!) Kommission einzurichten, die Vorwürfe gegen Polizeibeamte prüft.

Ballkult eV, 15.03.2011

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